In vielen Fällen wird einer rechtlichen Auseinandersetzung aus dem Weg gegangen, da die Betroffenen Angst vor hohen Anwaltskosten und gegebenenfalls Gerichtskosten haben. Gerade bei einer finanzkräftigen Gegenseite schrecken Viele vor der Konfrontation zurück und verzichten auf die Möglichkeit, ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen bzw. geben den Forderungen ihres Gegenübers widerstandslos nach, ohne auch nur den Versuch zu unternehmen, sich juristisch unterstützen zu lassen.
Häufigste Streitursache sind Auseinandersetzungen im Bereich Auto und Verkehr. Verkehrsdelikte wie Geschwindigkeitsübertretungen, Fahren mit Alkohol und andere Verstöße, Streitigkeiten bei Reparatur- und Werkstattangelegenheiten, Verkehrsunfälle oder Unschlüssigkeiten beim Autokauf können leicht zu erheblichen Kosten führen. Egal, ob er Verursacher oder Beteiligter ist. Daher wäre es in jedem Fall ratsam, sich juristischen Beistand zu holen, um den Schaden abwenden oder eingrenzen zu können. Für diese Fälle ist es ratsam, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen.
Die Rechtsschutzversicherung rangiert direkt hinter der privaten Haftpflichtversicherung. Die private Haftpflichtversicherung wehrt unberechtigte Schadensersatzforderungen ab oder begleicht diese, wenn sie berechtigt sind. Die Rechtsschutzversicherung wird auch dann tätig, wenn man selbst Forderungen anmeldet oder beispielsweise eine Auseinandersetzung mit dem Staat bezüglich eines Verkehrsdeliktes hat. Der Interessent kann zwischen zwei Arten des Rechtsschutzes wählen. Zum einen gibt es den reinen Verkehrsrechtsschutz, der bei allen Dingen rund um Auto und Verkehr greift, zum anderen gibt es auch noch den Privatrechtsschutz, der alle rechtlichen Belange inkludiert, also über den reinen Bereich Auto und Verkehr hinausgeht. Hier sollte jeder für sich entscheiden, welche Art des Rechtsschutzes ihm am sinnvollsten für sich persönlich erscheint.
Ist eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, muss meist eine bestimmte Wartezeit ab Vertragsschluss eingehalten werden, bevor die Versicherung wirksam wird. Damit sichern sich die Versicherungen dagegen ab, dass der Versicherungsnehmer die Assekuranz erst abschließt, wenn er bereits einen Grund hat, sie anzuwenden. Ausnahmen sind dabei aber beispielsweise Verkehrsverstöße, die nach Versicherungsabschluss, jedoch in der Wartezeit begangen werden. Die Option eine Selbstbeteiligung zu wählen, ist grundlegend sinnvoll, da sie die Kosten für die Versicherung meist erheblich senkt. Experten raten, eine Selbstbeteiligung von 150 Euro festzulegen. Bei der Versicherungshöhe wird geraten, eine Deckungssumme von 200 000 Euro nicht zu unterschreiten. Viele Versicherungen bieten hier aber pauschal oft eine wesentlich höhere Deckungssumme an. Mit dem Verkehrsrechtsschutz sind üblicherweise der Versicherungsnehmer als auch dessen Familienangehörige als Fahrer eigener und fremder Kraftfahrzeuge, als Käufer und Mieter eines Autos, als Auftraggeber von Werkstattleistungen und als anderweitige Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer oder Fußgänger abgesichert.
Darüber hinaus tritt die Versicherung unter anderem bei Bußgeldstreitigkeiten, Entzug der Fahrerlaubnis, Strafverteidigungen und Schadensersatzforderungen infolge eines Unfalls ein. Sie übernimmt dabei entstehende Gerichtskosten inklusive der Kosten für geladene Zeugen und Sachverständige, die gegebenenfalls zu erstattenden Kosten der Gegenseite, die Kosten für notwendige private Gutachten und natürlich die Rechtsanwaltshonorare im Rahmen der gesetzlichen Gebührenordnung.
